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Förderprüfungen - EU-Audits

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG ist die wesentliche nationale Abwicklungsstelle in Bezug auf die Vergabe von nationalen und internationalen Fördergeldern.

Insbesondere Fördergelder der EU, die nach dem 6. und 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union vergeben werden (z.B. Twinning, PHARE, CARDS), erfordern entsprechende Verwendungsnachweise sowie Prüfungsbescheinigungen für Kostenabrechnungen, sogenannte „Audit Certificates“. Im 7. Rahmenprogramm werden diese Nachweise als „Certificate on the Financial Statements“ (CFS) bezeichnet.

Aber auch im Rahmen der EU-Strukturfondsprogrammen wie INTERREG, CADSES, ITERACT oder ESPON werden Fördergelder seitens der öffentlichen Hand vergeben, für welche detaillierte Verwendungsnachweise zu führen sind und die Einhaltung der Förderbestimmungen bzw. der widmungsgemäßen Verwendung durch unabhängige Prüfer:innen (first level control) zu bestätigen ist.

Aufgrund unseres Engagements und unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Förderprüfung, dürfen bzw. durften wir eine Vielzahl von Mandated Bodies (Fördernehmer:innen) zu unserer Klientel zählen.

Einen wesentlichen Grund hierfür sehen wir insbesondere darin, dass wir unsere Prüfungstätigkeit auch immer als ein Instrument zur Optimierung für das Management ansehen, vor allem wenn es um die Einhaltung von komplexen und formalen Förderbedingungen geht.

Profitieren Sie von unserer Expertise und verschaffen Sie sich dadurch Ihren individuellen Vorsprung!

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